A
Mindestalter: 20 Jahre bei Aufstieg von A2 auf A,
21 Jahre für Trikes, 24 Jahre für Krafträder beim Direkterwerb
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung
Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2. nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich.
Eingeschlossene Klassen: AM, A 1, A2
KRAFTRÄDER
mit Hubraum über 50 cm3 oder bbH über 45 km/h
DREIRÄDRIGE KRAFTFAHRZEUGE mit Leistung über 15 kW
DREIRÄDRIGE KRAFTFAHRZEUGE
MIT SYMMETRISCH ANGEORDNETEN RÄDERN:
Hubraum über 50 cm3
(bei Verbrennungsmotoren) oder bbH über 45 km/H Leistung über 15 kW