A2
Mindestalter: 18 Jahre
(Ausbildung kann bis zu 6 Monate früher begonnen werden)
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung
Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A 1 nur praktische, aber keine
theoretische Prüfung erforderlich.
Eingeschlossene Klassen: AM, A 1
Übungsstunden: nach Bedarf
Überlandfahrt: 5
Autobahnfahrt: 4
Nachtfahrt: 3
Theorie/Doppelstunden á 90 Minuten bei Ersterteilung: 12
bei Erweiterung: 6
Zusatzstoff: 4
Krafträder mit:
Leistung max. 35 kW
Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,2 kW/kg
Biometrisches Passfoto
Sehtest
Erste-Hilfe-Kurs
Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung