B196
Mindestalter: 25 Jahre
(Ausbildung kann bis zu 6 Monate früher begonnen werden)
Besitz des Führerscheins der Klasse B seit mindestens 5 Jahren
Prüfung: keine
Vorbesitz: Klasse B
Erweiterung des Führerscheins der
Klasse B um die Schlüsselzahl 196
Mindestens 4 Theoriestunden und mindestens 5 praktische Fahrstunden (jeweils a 90 Minuten)
Berechtigt zum Fahren von Leichtkrafträdern der Motorradklasse A 1 (z. B. 125er-Maschine mit bis zu 15 PS)
Berechtigung gilt nur innerhalb Deutschlands
Es handelt sich nicht um einen Führerschein der Klasse A1 und somit ist auch keine Aufstiegsregelung (wie z. B. die Erweiterung auf die Klasse A2) möglich. Für größere Maschinen muss ein entsprechender Führerscheinerwerb erfolgen.
Welche konkreten Dokumente hierzu vorgelegt werden müssen, unterscheidet sich von Behörde zu Behörde.