B197
Mindestalter:
18 Jahre, 17 Jahre beim Begleiteten Fahren (BF17)
(Ausbildung kann bis zu 6 Monate früher begonnen werden)
Ausbildung: Theorie und Praxis
Die Praxisausbildung findet zum großen Teil auf einem Automatikfahrzeug statt. Lediglich mindestens 10 Fahrstunden werden während der Ausbildung auf einem Schaltwagen absolviert.
Übungsstunden: nach Bedarf
Überlandfahrt: 5
Autobahnfahrt: 4
Nachtfahrt: 3
Theorie/Doppelstunden á 90 Minuten bei Ersterteilung: 12
bei Erweiterung: 6
Zusatzstoff: 2
Kfz - ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2. und A:
zG max. 3.500 kg
max. 8 Personen außer dem Fahrer
Anhängerregelung:
Anhänger mit zG max. 750 kg immer erlaubt
Anhänger mit zG über 750 kg erlaubt, wenn zG der Fahrzeugkombination max. 3.500 kg
Biometrisches Passfoto
Sehtest
Erste-Hilfe-Kurs
Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung